Ablageorte von Objekttypen

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Für Objekttypen müssen die Ablageorte angegeben werden, in denen die Objekttypen enthalten sein können.

Dabei gelten folgende Regeln:

  • Wurzel als oberste Ebene der Ablagestruktur kann als Ablageort für alle Objekttypen erlaubt werden.
  • Für Dokumenttypen, die zu einer Gruppe gehören, kann neben Wurzel als Ablageort nur noch der Ordnertyp erlaubt werden, der sich in derselben Gruppe befindet.
  • Für kontextübergreifende Dokumenttypen, die nicht zu einer Gruppe gehören, können alle Ordnertypen als Ablageort erlaubt werden.

Angaben zu Ablageorten von Objekttypen können nachträglich geändert werden, auch wenn bereits Geschäftsobjekte der beteiligten Typen erstellt wurden. Wenn die neuen Angaben dem aktuellen Datenbestand widersprechen, erhalten Sie bei der Modellierung einen entsprechenden Warnhinweis. Die geänderten Angaben zu Ablageorten gelten für das Erstellen zukünftiger Geschäftsobjekte; der bisherige Datenbestand wird durch die Änderungen nicht beeinflusst.